Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Unfällen während der Ausübung der Arbeit. Weiterhin besteht Versicherungsschutz auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte und für Berufskrankheiten.
Ist ein Arbeitsunfall, ein Arbeitswegeunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten, übernimmt die gesetzlichen Unfallversicherung u.a. die Kosten für
- die Behandlung beim Arzt/Zahnarzt, im Krankenhaus oder Rehabilitationseinrichtungen
- Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel
- Die Pflege zu Hause und in Heimen
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft (z. B. berufsfördernde Leistungen, Wohnungshilfe)
und zahlt eine Rente bei bleibenden Gesundheitsschäden ab 20% Invalidität.
Als Unternehmer sind Sie nicht verpflichtet, sich in gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern.
Wichtige Versicherungen für Existenzgründer
Sie können sich aber freiwillig bei der gesetzlichen Unfallversicherung absichern. Dazu müssen Sie sich an die für Ihre Tätigkeit passende Berufsgenossenschaft wenden. Sollten Sie unsicher sein, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, hilft die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV – www.dguv.de) weiter.
Falls Sie eine private Unfallversicherung besitzen, ist diese in der Regel ausreichend. Ggf. sollten die Versicherungssummen und Leistungsinhalte überprüft und angepasst werden.
Private Unfallversicherung
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung besteht der Versicherungsschutz 24 Stunden, für alle Unfälle des täglichen Lebens, weltweit und bei einer Invalidität bereits ab 1%.
Bevor Sie sich freiwillig gesetzlich unfallversichern sollten Sie sich ein Angebot eines privaten Unfallversicherers einholen. Hier können Sie die Prämien selbst mit den gewählten Leistungen und Summen regulieren und den genauen Versicherungsschutz auf Ihre Bedürfnisse ausrichten:
- Invaliditätsleistung. Kernstück der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Bleiben als Folge eines Unfalls gesundheitliche Einschränkungen zurück, erhalten Sie eine Kapitalsumme. Der Grad der Invalidität wird nach der sogenannten „Gliedertaxe“ ermittelt. Die Höhe der Leistungen richtet sich dann nach dem Grad der Invalidität und der von Ihnen selbst festgelegten Invaliditäts-Versicherungssumme.
- Progressionsstaffeln leisten mit zunehmendem Invaliditätsgrad überproportional und sichern so den schweren, existenzbedrohenden Invaliditätsfall besonders leistungsstark ab.
- Unfall-Rente kann zusätzlich zur einmaligen Invaliditäts-Kapitalleistung als monatliche Rente vereinbart werden. Sie wird in der Regel ab 50% Unfall-Invalidität vereinbart.
- Unfall-Tagegeld, Unfall-Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
Gerade für Selbständige ist ein Unfall oft mit höheren Kosten und Verdienstausfall verbunden. Zum Ausgleich kann ein Unfall-Tagegeld vereinbart werden. Ist die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt, wird das Unfall-Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung bis zu einem Jahr nach dem Unfall gezahlt. Unfall-Krankenhaustagegeld wird gezahlt für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes, das Genesungsgeld für den selben Zeitraum im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt
- Unfall-Todesfall-Leistung kann vereinbart werden, entweder um Hinterbliebene zu versorgen oder bei Selbständigen auch, um den Betrieb fortführen zu können und betriebliche Regelungen (z.B. Teilhaberschaften) auszugleichen. Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tod, besteht Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme.
Wichtige Versicherungen für Existenzgründer