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Private Krankenzusatzversicherungen für Selbstständige und Existenzgründer

Selbstständige, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, können mit privaten Zusatzversicherungen ihren Krankenversicherungsschutz individuell ergänzen:

 

Krankenhauszusatzversicherung für Selbsttsändige

Gesetzlich Krankenversicherte werden im Krankenhaus i.d.R. im Mehrbettzimmer untergebracht und vom diensthabenden Arzt behandelt. Die Auswahl des Krankenhauses ist beschränkt.

Krankenhaustagegeldversicherung für Selbsttsändige

Während durch die Krankenhauszusatzversicherung besondere Leistungen und Komfort abgesichert werden, können mit der Krankenhaustagegeldversicherung weitere Kosten abgedeckt werden, die ggf. bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen - z.B. für eine Ersatzkraft im Betrieb.

Das Krankenhaustagegeld ist nicht zweckgebunden und kann frei verwendet werden.

 

Pflegezusatzversicherungen für Selbsttsändige

Private Pflegezusatzversicherungen sollen u.a. für gesetzlich Krankenversicherte das Risiko hoher privater Zuzahlungen abfangen oder mildern, da die gesetzlichen Pflegeleistungen meistens nicht ausreichen, um die hohen Kostensätze in Pflegeheimen zu decken.

Künstlersozialversicherung / Künstlersozialkasse (KSK)

Die Künstlersozialversicherung (KSK) bietet sozialen Schutz in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten. Künstler sind Personen, die Musik bzw. darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren.

 

Publizisten sind Journalisten, Schriftsteller und andere publizistisch tätige Personen. Wer zu diesem Personenkreis zählt ist pflichtversichert und muss sich in der KSK versichern.

Mitglieder in der KSK sind also künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige, die

Die versicherten Personen zahlen wie Arbeitnehmer nur die Hälfte der Beiträge, die andere Hälfte wird von der KSK getragen. Die Mittel der KSK stammen aus Abgaben der Unternehmen und Auftraggeber sowie aus einem Bundeszuschuss.

 

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