Private Krankenzusatzversicherungen für Selbstständige und Existenzgründer
Selbstständige, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, können mit privaten Zusatzversicherungen ihren Krankenversicherungsschutz individuell ergänzen:
Wichtige Versicherungen für Existenzgründer
Krankenhauszusatzversicherung für Selbsttsändige
Gesetzlich Krankenversicherte werden im Krankenhaus i.d.R. im Mehrbettzimmer untergebracht und vom diensthabenden Arzt behandelt. Die Auswahl des Krankenhauses ist beschränkt.
- Mit einer Krankenhauszusatzversicherungen kann man sich die freie Krankenhauswahl, die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer und die privatärztliche Behandlung vom Spezialisten und Chefarzt sichern.
- Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Restkostentarif und Wahlleistungstarif. Beim Restkostentarif werden alle Kosten voll erstattet, nachdem die GKV vorgeleistet hat. Beim Wahlleistungstarif werden lediglich die Chefarztkosten und der Zimmerzuschlag erstattet.
- Wer auf bessere Unterbringung und Chefarztbehandlung verzichtet, kann als Ausgleich ein Krankenhaustagegeld erhalten.
Krankenhaustagegeldversicherung für Selbsttsändige
Während durch die Krankenhauszusatzversicherung besondere Leistungen und Komfort abgesichert werden, können mit der Krankenhaustagegeldversicherung weitere Kosten abgedeckt werden, die ggf. bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen - z.B. für eine Ersatzkraft im Betrieb.
Das Krankenhaustagegeld ist nicht zweckgebunden und kann frei verwendet werden.
Wichtige Versicherungen für Existenzgründer
Pflegezusatzversicherungen für Selbsttsändige
Private Pflegezusatzversicherungen sollen u.a. für gesetzlich Krankenversicherte das Risiko hoher privater Zuzahlungen abfangen oder mildern, da die gesetzlichen Pflegeleistungen meistens nicht ausreichen, um die hohen Kostensätze in Pflegeheimen zu decken.
- Pflegerentenversicherungen werden als Lebensversicherung angeboten und zahlen, wenn der Versicherte pflegebedürftig wird, je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente.
- Pflegekostenversicherungen tragen nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung die verbleibenden Kosten gegen Nachweis. Es gibt Versicherungstarife, die die Restkosten ganz oder teilweise tragen.
- Pflegetagegeldversicherungen zahlen gegen Nachweis der Pflegebedürftigkeit einen vereinbarten festen Geldbetrag für jeden Pflegetag. Dieses Pflege-Tagegeld wird unabhängig von den tatsächlich entstehenden Kosten gezahlt.
Künstlersozialversicherung / Künstlersozialkasse (KSK)
Die Künstlersozialversicherung (KSK) bietet sozialen Schutz in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für selbstständige Künstler und Publizisten. Künstler sind Personen, die Musik bzw. darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren.
Wichtige Versicherungen für Existenzgründer
Publizisten sind Journalisten, Schriftsteller und andere publizistisch tätige Personen. Wer zu diesem Personenkreis zählt ist pflichtversichert und muss sich in der KSK versichern.
Mitglieder in der KSK sind also künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige, die
- auf Dauer und nicht nur vorübergehend von ihrer Tätigkeit leben
- mindestens 3.900 € im Jahr verdienen (das Mindesteinkommen kann innerhalb von 6 Jahren zweimal unterschritten werden)
- im Wesentlichen im Inland tätig sind
- nicht mehr als 1 Arbeitnehmer beschäftigen ( Ausnahmen sind geringfügig Beschäftigte und in Berufsausbildung befindliche Arbeitnehmer)
Die versicherten Personen zahlen wie Arbeitnehmer nur die Hälfte der Beiträge, die andere Hälfte wird von der KSK getragen. Die Mittel der KSK stammen aus Abgaben der Unternehmen und Auftraggeber sowie aus einem Bundeszuschuss.
Weitere Informationen zum Gründungszuschuss: