Wichtige Versicherungen für Existenzgründer
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung

- Krankenversicherung

- Berufsunfähigkeitsversicherung

- Altersvorsorge

- Unfallversicherung

- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Ihr wichtigstes Kapital ist Ihre Gesundheit und Ihre Arbeitskraft. Gerade in der Startphase Ihrer Selbstständigkeit und in den ersten Jahren nach der Existenzgründung ist Ihre persönliche Absicherung ganz besonders wichtig, um existenzbedrohende Risiken durch z.B. Krankheit oder Verlust der Arbeitskraft durch einen Unfall auszuschließen.
Ab dem 1.April 2007 wurde schrittweise die allgemeine Krankenversicherungspflicht eingeführt. Danach sind auch alle Selbststständigen dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen.






Wenn Sie eine hauptberufliche Selbstständigkeit ausüben und zuvor sozialversicherungspflichtig versichert waren, haben Sie 2 Möglichkeiten: Sie können eine private Krankenversicherung abschließen oder sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, wenn die hierfür erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt ist.
Die Pflegeversicherung folgt der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Grundsätzlich besteht ein sogenannter Sachleistungsanspruch.
Abgesehen von Zuzahlungen bedeutet das eine bargeldlose Inanspruchnahme von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Apotheken - i.d.R. durch die Versichertenkarte. Alternativ kann das Kostenerstattungsverfahren (immer für mindestens 1 Jahr) gewählt werden, bei dem mit nicht unerheblichen Eigenanteilen zu rechnen ist, da die Leistungsträger dann privat abrechnen.
Für Bezieher des Gründungszuschusses und für freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige gilt ein geringer Mindestbeitrag, wenn Einnahmen von z. Zt. 1.277,50 € nicht überschritten werden. Bei höheren Einnahme wird ein einnahmenabhängiger Beitrag fällig.
Bei einem Beitragssatz von z.Zt. 14,9% haben Sie vom 43.Tag der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld. Alternativ können Sie sich zum reduzierten Beitragssatz von z.Zt. 14,3% versichern und zusätzlich einen Wahltarif bei der GKV (Achtung: 3-jährige Bindungsfrist!) oder eine individuelle private Krankengeld-Zusatzversicherung abschließen.






Familienangehörige können im Rahmen der Familienversicherung ohne eigenen Beitrag in der GKV mitversichert werden, soweit bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Ein Hinweis: Wenn Sie sich freiwillig in der GKV versichern wollen, müssen Sie Ihrer Krankenversicherung diesen Entschluss innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Beendigung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit mitteilen!
Genau wie in der Krankenversicherung besteht auch in der Pflegeversicherung eine Versicherungspflicht. Es gilt der Grundsatz: Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.
Das heißt, als Mitglied einer GKV sind Sie auch in der GKV pflegeversichert. Wenn Sie dagegen eine private Krankenversicherung haben, besteht die Pflegepflichtversicherung ebenfalls in der PKV.