Wichtige Versicherungen für Existenzgründer
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung

- Krankenversicherung

- Berufsunfähigkeitsversicherung

- Altersvorsorge

- Unfallversicherung

- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung

Auf Grundlage des § 28a SGB III können Selbständige über die Agentur für Arbeit einen Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung stellen. Zum berechtigten Personenkreis gehören u.a. selbständig Tätige mit mehr als 15 Wochenarbeitsstunden, bestimmte Pflegepersonen und Auslandsbeschäftigte.






Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist Selbständigen zu empfehlen, da zu einem geringen Beitrag wertvolle Versicherungsleistungen geboten werden.
So zahlen Selbständige in Westdeutschland monatlich lediglich 17,89 EUR, Selbständige in den neuen Bundesländern sogar nur 15,19 EUR monatlich.
Tritt Arbeitslosigkeit ein, weil die berufliche Selbständigkeit scheitert, können Leistungen bezogen werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt sind.
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt ab vom Umfang der Versicherungszeiten, die in den vergangenen fünf Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit liegen und vom Lebensalter (siehe Tabelle)
| Versichrungspflichtverhätnisse mit einer Dauer von mindestens ..... Monaten | Vollendung des .... Lebensjahres |
Leistungsdauer .....Monate |
| 12 |
6
|
|
| 16 | 8 | |
| 20 | 10 | |
| 24 | 12 | |
| 30 | 50. | 15 |
| 36 | 55. | 18 |
| 48 | 58. | 24 |
Selbständige, die vor ihrer Selbständigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und bereits Arbeitslosengeld bezogen haben, haben gemäß § 147 SGB III einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld, wenn seit der erstmaligen Entstehung des Anspruchs noch keine vier Jahre vergangen sind.
Der Restanspruch und der durch die freiwillige Weiterversicherung neu erworbene Anspruch werden zu einem Gesamthöchstanspruch zusammengerechnet.






Bei Arbeitslosen, die in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit als Selbständige freiwillig weiterversichert waren, orientiert sich die Höhe des Arbeitslosengeldes an einem fiktiven Arbeitsentgelt.
Dieses ist u.a. von der gesuchten Beschäftigung und der hierfür erforderlichen Qualifikation abhängig und kann je nach Familienstand bis zu 1.400€ monatlich betragen.
Wichtig: Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist vom Selbständigen bei der Agentur für Arbeit an seinem letzten Wohnort innerhalb des 1.Monats der Selbständigkeit zu stellen.
Die Möglichkeit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist gesetzlich zunächst bis zum 31.12.2010 befristet.
Bis dahin erworbene Ansprüche bleiben aber auch über den 31.12.2010 hinaus erhalten. Es ist zur Zeit noch nicht bekannt, ob und in welcher Form diese Versicherung fortgeführt wird.