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„Antrag auf Weitergewährung eines Gründungszuschusses”

So heißt das Amtsformular. Nach § 58 (2) SGB III, Dauer und Höhe der Förderung, kann für weitere 6 Monate in Höhe von monatlich 300,00 € der Gründungszuschuss geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt. Bestehen begründete Zweifel, kann die Agentur für Arbeit die erneute Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen. Es ist eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit nachzuweisen. Es besteht kein Rechtsanspruch. Es sind keine besonderen Termine einzuhalten neben der allgemeinen Verjährungsfrist von vier Jahren. (Klicken Sie hier und Sie können sich ein Leerformular ansehen.)

Der Gründungszuschuss teilt sich in zwei Abschnittsphasen.(Klicken Sie hier und Sie können sich ein Gründungszuschuss-Antrag ansehen.)Gruendungszuschuss Antrag Nach Ablauf der Regelförderung kann die Agentur für Arbeit eine zweite Phase weiter unterstützen. Hierbei kommt es auf die bisherige und zukünftig zu erwartende unternehmerische Geschäftstätigkeit an. Sind die schriftlichen Ausführungen und Zahlen des Gründers schlüssig, kann für weitere 6 Monate ein Zuschuss von dann insgesamt 1.800,00 € erfolgen. Der Schwerpunkt Ihres Berichts muss sich mit dem Nachweis einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit beschäftigen.

Unsere Dienstleistung für die Beantragung der Weitergewährung des Gründungszuschusses:

Gerne bieten wir Ihnen unsere betriebswirtschaftliche Unterstützung bei der Prüfung, Ausarbeitung und Zusammenstellung des erforderlichen aussagefähigen schriftlichen Berichts an. Extraservice: In unserem Angebot enthalten ist dann eine von uns frei formulierte fachkundige Stellungnahme, die Sie dann bei Ihrer Agentur für Arbeit abgeben können. Unser Pauschalfesthonorar beträgt 138,00 €.

 

Die Grundlage der erforderlichen Auswertung und Bewertung ist immer Ihre Buchhaltung. Sie müssen Ihre Einnahmen-Überschussrechnung vorlegen (unterjährig und nicht die steuerliche Anlage EÜR).

Unsere Dienstleistungsangebote sind auch darauf konzipiert, dass Sie möglicherweise Ihre Einnahmen und Ausgaben noch nicht über diese 9 Monate ordnungsgemäß erfasst haben oder verarbeitet haben lassen. Wir halten für diesen Fall eine spezielle und individuelle Problemlösung für Sie bereit.

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, erklären Sie uns Ihre Situation und Sie erhalten von uns ein verbindliches schriftliches Honorarangebot. Wir benötigen dazu von Ihnen: Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer (Festnetz) und gerne auch Mobilnummer für die Dauer der Zusammenarbeit, Ihre E-Mailanschrift, Ihre Gründungsbranche, Ihr Gründungsbeginn, Ihre Informationen zur steuerlichen Wahl, also ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 (1) UStG gewählt haben oder umsatzsteuerbefreit sind.

Alles Weitere klären wir dann konkret per E-Mail miteinander. (Klicken Sie hier, wenn wir Ihnen ein verbindliches schriftliches Angebot machen dürfen.)

Welche Unterlagen sollten Sie zusammenstellen?

Es ist ein aussagefähiger schriftlicher Bericht über die bisherige Geschäftstätigkeit erforderlich. Weitere individuelle Forderungen sind möglich, wie z.B. eine erneute Vorlage einer fachkundigen Stellungnahme über den von Ihnen zusammengestellten Bericht.

Wann muss oder sollte der „Antrag auf Weitergewährung eines Gründungszuschusses” gestellt werden?

Es sind keine besonderen Termine einzuhalten neben der allgemeinen Verjährungsfrist von vier Jahren.

Die Agenturen für Arbeit teilen mit, dass bereits zwei Monate vor Ablauf der ersten Phase des Gründungszuschusses, der Antrag gestellt werden könnte.

 

Von manchen Agenturen für Arbeit erhält der Gründer gleich bei Übersendung der Bewilligung für den ersten Teil des Gründungszuschusses, die Antragsunterlagen für die zweite Phase mitgeschickt.

Quelle: z.B. Agentur für Arbeit Kempten

Empfehlung: Über die ersten sieben Monate der Gründung aktuell zu berichten und eine Auswertung in schriftlicher Form vorzunehmen, muss immer gut bedacht werden. Wenn Sie im achten und neunten Monat guten Umsatz und gute Akquiseerfolge für die nächsten Monate vorzuzeigen haben, würden wir den guten Umsatz per Einnahmen- Überschussrechnung nachweisen, also den Antrag erst zum Ablauf des neunten Monats nach Gründung stellen. Der negative Eindruck, der entstehen könnte, wenn sich monatelang nicht das geplante Ergebnis (Umsatz- und Rentabilitätsplanung zur Gründung) bewiesen hat, könnte Sie vielleicht die neue Bewilligung kosten.

Wir helfen Ihnen gerne mit unserer Einschätzung weiter, wenn wir meinen, dass Sie in Ihrem Fall den Verlängerungsantrag stellen sollten.

Diskussionspotential:

Die Entscheidung über die Weitergewährung fällt im Ermessensspielraum Ihrer Agentur für Arbeit.

Die Frage, die sich immer wieder stellt, ist ob ein sehr erfolgreicher Gründer, der sich inzwischen nach 9 Monaten betrieblich versorgen und privat ernähren kann, wirklich eine Weitergewährung erhalten muss. Die nächste Frage ist, ob ein überhaupt nicht oder nur mäßig erfolgreicher Gründer, der sich nach 9 Monaten immer noch nicht betrieblich versorgen und privat ernähren kann, weitergefördert werden sollte.

Beide Situationen sind bei unseren Kunden positiv bewilligt worden. Ist das nicht ungerecht? Welchen Sinn macht das?

Wir meinen, dass es gute und nachvollziehbare Gründe geben kann, dass eine nachweislich selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit in der Vergangenheit zu wenig Umsatz geführt hat oder auch zu dem gewünschten höheren Umsatz. Der Ablauf einer individuellen Kleingründung ist durchaus individuell unterschiedlich. Als Ihr Berater helfen wir Ihnen den Ist-Zustand zu erheben und den Soll-Zustand festzuhalten. Gemeinsam werten wir dann die Ergebnisse aus und formulieren diese abschließend in dem erforderlichen schriftlichen Bericht für die Agentur für Arbeit.

 

 

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