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Häufig gestellte Fragen

Was sind denn überhaupt die Vorteile mit Ihnen zusammen zu arbeiten?Fachkundige-Stellungnahme

Stellen Sie auch eine fachkundige Stellungnahme für die Agentur für Arbeit Köln aus? (Ob Köln, München oder Hamburg, wir erstellen fachkundige Stellungnahmen bundesweit)Fachkundige-Stellungnahme

Stellen Sie auch eine fachkundige Stellungnahme für Handwerker oder Freiberufler aus?Fachkundige-Stellungnahme

Sie schreiben, dass Sie zunächst meine Anschrift per E-Mail benötigen, warum?Fachkundige-Stellungnahme

Was passiert mit meinen persönlichen Daten?Fachkundige-Stellungnahme

Habe ich durch die Übersendung meiner Daten schon einen Auftrag für die Fachkundige Stellungnahme erteilt?Fachkundige-Stellungnahme

Wie lange dauert die Prüfung meiner Unterlagen?Fachkundige-Stellungnahme

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Mein Abgabetermin ist noch diese Woche. Ist eine bevorzugte Erledigung meiner fachkundigen Stellungnahme möglich?Fachkundige-Stellungnahme

Wieso muss ich Ihnen mehr Unterlagen einreichen, als die, die auf dem Formular der Agentur für Arbeit genannt werden?Fachkundige-Stellungnahme

Wieso gibt es bei Ihnen keine „Geld zurück Garantie” für die fachkundige Stellungnahme?Fachkundige-Stellungnahme

Wie hoch ist die Chance einer negativen fachkundigen Stellungnahme?Fachkundige-Stellungnahme

Mit meiner Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit ist schon alles besprochen und bewilligt. Ich benötige nur noch den Stempel von Ihnen.Fachkundige-Stellungnahme

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Was sind denn überhaupt die Vorteile mit Ihnen zusammen zu arbeiten?

Lassen Sie uns die Vorteile aus unserer Sicht und aus Sicht unserer dutzenden Referenzkunden betrachten:

1. Die Zusammenarbeit für die fachkundige Stellungnahme via Internet, Fax, Post und E-Mail Kommunikation lässt nicht nur eine besonders günstige Preisgestaltung bei uns zu, sondern es ist auch für beide Vertragsparteien unerhört bequem, zeitlich flexibel und es gibt keine Missverständnisse oder Irrtümer, weil alles schriftlich festgehalten und in Ruhe nachvollziehbar ist.

2. Keinen Stau oder Wartezeiten für die Übergabe der Unterlagen (keinen Parkplatz, den Sie suchen müssen). Sie brauchen nur einen Briefkasten, eine Briefmarke und einen Computer. Wir brauchen keine geografischen Nachbarn zu sein, um uns gut zu verstehen und Ihr Gründungsprojekt zu besprechen.

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3. Fühlen Sie sich doch einfach als Kunde „erster Klasse” bei uns. In anderen Branchen nennt man es „Privatpatient” , was Sie bei uns an Service bekommen können. Sie nutzen immer den direkten E-Mail Kommunikationskontakt von und mit Kerstin Neumann, der Inhaberin von „ok-Ziel erreicht!” . Sie ist u.a. akkreditierte Beraterin der KfW Mittelstands- bank . Eine beachtliche Anzahl unserer Kunden hat unter www.beraterboerse.de über die Zusammenarbeit mit Kerstin Neumann bereits ein positives Voting abgegeben. Weitere charmante, herzliche und sachliche Referenztexte über die Zusammenarbeit mit Kerstin Neumann, können Sie auf unserer Internetseite nachlesen. Bei uns sitzen Sie als Kunde immer „in der ersten Reihe” und sprechen, diskutieren und erarbeiten Lösungen immer gemeinsam mit der fachkompetenten Existenzgründungsberaterin. Kerstin Neumann versteht es sehr gut mit Ihnen im E-Mail Kontakt zu sprechen, so als wenn sie sich gegenüber sitzen würden. Einige Kunden waren in der Vergangenheit schon sehr überrascht, wenn auf einmal um 23 Uhr aus unserem Büro von Kerstin Neumann schon eine Antwort auf die gerade verschickte E-Mail zurück kam. Das ist kein Standard, aber jede Gründung und jede Gründungspersönlichkeit will kein Standardfall sein. Jede Gründung ist etwas Besonderes und das ist uns bewußt.

4. Unser Unternehmenssitz ist in der Gründermetrople Deutschlands, hier gibt es die meisten Gründungen deutschlandweit. Alleine in Berlin arbeiten wir mit über zehn Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit zusammen und unzähligen weiteren Agenturen und ARGEN im gesamten Bundesgebiet. Durch unsere Tätigkeit haben wir umfangreiche Erfahrungen über die unterschiedlichen Abwicklungswünsche, der jeweiligen Agentur für Arbeit, auf die wir uns immer einstellen. Diese Erfahrungen liegen hier bei uns „in einer Hand”. Nicht dutzende von fremden und angelernten Partnern sind für unsere Kunden zuständig und geben an sie diese Informationen weiter, sondern ausschließlich die Inhaber unserer familiengeführten Existenzgründungsberatung. Am Telefon erreichen Sie Olaf Hoprich. Über E-Mail erreichen Sie Kerstin Neumann.

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5. Durch unseren Unternehmenssitz in Berlin, können wir die Versendung Ihrer Post bis 22:00 Uhr gewährleisten. Häufig wird diese Postsendung zu über 80% bereits am nächsten Tag bundesweit bei unseren Kunden zugestellt.

6. Unser Feedback gibt es auf jeden Fall immer per E-Mail, also immer schriftlich! Und das ist auch wichtig, denn es geht um durchaus wertvolle strategische Tipps und Hinweise, die für Ihr Leben in Selbstständigkeit eine Bedeutung haben. Das sind Sie uns Wert. Es geht Ihnen keine Information verloren, die vielleicht im persönlichen Gespräch überhört wurde. Sie können alles in Ruhe immer wieder nachlesen, was Sie ändern sollten, um Ihre Unterlagen zum Positiven zu korrigieren oder einfach nur zu verbessern.

7. P.S.: Bisher konnte Kerstin Neumann wirklich jede Kundenrechtschreibung in deutscher Sprache verstehen. Wir sind auch Menschen und machen Fehler. Auch wir übersehen durchaus Komma, Strich, Buchstabe und Wort. Das ist kein Problem für uns und schon gar nicht für das gemeinsame Ziel, z.B. die positive fachkundige Stellungnahme.

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Stellen Sie auch eine fachkundige Stellungnahme für die Agentur für Arbeit München aus?

Ja. Unsere Stellungnahmen erfüllen bundesweit die Anforderungen der Agenturen für Arbeit, sowohl in München als auch bei der Vestischen Arbeit Kreis Recklinghausen, Essen, Darmstadt, Berlin, Ludwigslust, Zerbst, Stockach oder Wurzen u.v.m.

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Stellen Sie auch eine fachkundige Stellungnahme für Handwerker oder Freiberufler aus?

Selbstverständlich. Das gehört zu unserer täglichen Arbeit über fast alle Wirtschaftsbranchen hinweg. Schauen Sie sich ruhig mal das breite Spektrum unserer Referenzen an. Dort finden Sie Freiberufler, Handwerker und Gewerbetreibende der verschiedensten Branchen. Und falls wir uns ein Gründungsprojekt nicht zutrauen, dann nennen wir Ihnen mit Sicherheit einen geeigneten anderen Ansprechpartner.

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Sie schreiben, dass Sie zunächst meine Anschrift per E-Mail benötigen, warum?

Ohne diese Information können wir Ihnen leider kein schriftliches Angebot zum Festpreis übermitteln. In diesem Angebot bestätigen wir den Umfang unserer Dienstleistung, zählen die Unterlagen und Informationen auf, die wir als Fachkundige Stelle dringend von Ihnen benötigen und auf deren Vollständigkeit wir alle angewiesen sind. Wir geben Ihnen damit juristisch die Möglichkeit, unser Angebot anzunehmen. In diesem Angebot erhalten Sie auch die Bestätigung unseres Honorars zum Festpreis und unserer Bankverbindung.

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Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

Wenn Sie uns das Kontaktformular ausgefüllt zukommen lassen, verarbeiten und nutzen wir Ihre personenbezogenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer etc. ausschließlich zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit Ihnen bzw. für die Übersendung von Angebotsunterlagen. Ihre Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben. Nach Wegfall der jeweiligen Zweckbestimmung werden Ihre Daten von uns gelöscht, es sei denn, sie unterliegen einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.

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Habe ich durch die Übersendung meiner Daten schon einen Auftrag für die Fachkundige Stellungnahme erteilt?

Nein, das geht rechtlich auch gar nicht. Erst durch Ihre schriftliche Zustimmung (formlose E-Mail Beauftragung) nach Erhalt des schriftlichen Angebotes oder durch Überweisung des Honorars, kommt es zu einem verbindlich erteilten Auftrag.

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Wie lange dauert die Prüfung meiner Unterlagen?

Sobald alle geforderten Unterlagen und Informationen durch Sie bei uns eingereicht wurden, wird die Prüfung durchgeführt. In der Regel ist eine Erledigung innerhalb von 2- 3 Werktagen erfolgt, häufig innerhalb von ca. 24 Std. Das ist letztendlich davon abhängig, wie viele Aufträge wir gerade aktuell vorzuliegen haben. Aus diesem Grunde bitten wir Sie, uns beim Erstkontakt ganz offen Ihre Terminwünsche mitzuteilen, damit wir Ihnen unter Berücksichtigung unserer Auftragssituation, zutreffende Erledigungszeiten mitteilen können. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ein reibungsloser Ablauf ist auch unser Ziel.

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Mein Abgabetermin ist noch diese Woche. Ist eine bevorzugte Erledigung meiner fachkundigen Stellungnahme möglich?

Ja. Auch in diesem Fall bitten wir Sie dringend per E-Mail schriftlich mit uns Kontakt aufzunehmen. Nennen Sie uns alle relevanten Daten und halten auch Sie für unsere Rückfragen, die erforderliche Zeit in der E-Mail Kommunikation bereit. Wir sind spezialisiert auf Eiltvorgänge. Wenn wir Ihren Wunschtermin einhalten können, sichern wir Ihnen das auch zu. In Einzelfällen kann dieser Schnellservice zu einem geringen Honoraraufschlag führen. In unserem schriftlichen Angebot werden wir Sie dann über die Höhe informieren. In Ausnahmefällen sind Wochenenderledigungen im Rahmen des Eiltservices bei uns überhaupt kein Problem! Nehmen Sie auch dazu schriftlich per E-Mail mit uns Kontakt auf. Wenn wir für Sie in der Art tätig werden können, werden wir Ihnen das schriftlich bestätigen. Die Abwicklung des Auftrages erfolgt in einem solchen Fall ausschließlich per E-Mail Kommunikation (Für Berliner Kunden ist auch die persönliche Übergabe der Unterlagen bei uns nach Terminvereinbarung möglich.)

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Wieso muss ich Ihnen mehr Unterlagen einreichen, als die, die auf dem Formular der Agentur für Arbeit genannt werden?

Wir orientieren uns bei den aufgezählten Unterlagen an den Standards der IHK, um Ihnen eine schnelle Prüfung Ihrer Unterlagen zu gewährleisten ohne viele Rückfragen und vor allem anderen, um Ihnen eine höchstmögliche Sicherheit für die folgende Gewährung des Gründungszuschusses zu gewährleisten. Das ist sicherlich auch Ihr bevorzugtes Interesse.

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Wieso gibt es bei Ihnen keine „Geld zurück Garantie” für die fachkundige Stellungnahme?

Das benötigen unsere Kunden nicht. Die von uns geprüften und mit einer positiven Stellungnahme + Tragfähigkeitsbescheinigung ausgestatteten Gründungsunterlagen, sind seit unserem Unternehmensbestehen, ausnahmslos alle mit der gewünschten Leistung, ob Überbrückungsgeld, „Ich-AG” Existenzgründungs-zuschuss oder Gründungszuschuss, gefördert bzw. positiv beschieden worden. Ausserdem bitte mal eine Gegenfrage: Was nutzt Ihnen eigentlich das „Geld zurück” bei einer Ablehnung Ihres beantragten Gründungszuschusses? Wir halten die Auswahl der richtigen Fachkundigen Stelle und die gemeinsame zielorientierte Zusammenarbeit während der Prüfung der Unterlagen für den entscheidenen Faktor für Ihre erfolgreiche Gründung. Aus diesem Grunde sind Sie bei uns immer herzlich Willkommen.

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Wie hoch ist die Chance einer negativen fachkundigen Stellungnahme?

Wir füllen Ihren Antrag nicht mit einer negativen Stellungnahme aus! Das bestätigen wir Ihnen schon in unserem gemeinsamen Vertrag (Angebot). Sie erhalten von uns zum vereinbarten Honorarfestpreis, ausführlich schriftlich und individuell Tipps, Hinweise und Empfehlungen zu Ihrem Konzept und Finanzplan. Wir erläutern Ihnen, wie u.E. nach eine Tragfähigkeit wirtschaftlich und inhaltlich für Ihr Gründungsprojekt erreichbar wäre. Hingegen denken wir nicht, das wir die Pflicht oder das Recht hätten einem Mitbürger, der gerne Unternehmer werden möchte, eine negative fachkundige Stellungnahme auszufüllen und damit z.B. die flankierende Gründungszuschussförderung unmöglich zu machen. Das ist mit unserer Arbeitseinstellung und dem Sinn unserer Arbeit nicht vereinbar. In ca. 3 - 5 % aller Aufträge haben wir die Situation, dass wir das Formular nicht ausfüllen und es nicht zu einer Verständigung oder entsprechenden Korrektur durch den Gründer gekommen ist. In einem solchen Fall senden wir nach vorheriger schriftlicher Ankündigung per E-Mail das leere Formular per Post wieder an Sie zurück.

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Mit meiner Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit ist schon alles besprochen und bewilligt. Ich benötige nur noch den Stempel von Ihnen.

Sorry! Auf der Basis können wir leider nicht für Sie tätig werden. Es hat noch keinen einzigen Fall gegeben in unserer langjährigen Berufspraxis, wo ein Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit bereits eine Bewilligung der Leistung tatsächlich verbindlich ausgesprochen hat und dann aber noch eine fachkundige Stellungnahme verlangt hat. Das ist ein verwaltungsrechtlicher Widerspruch in sich. Leider wird uns der o.g. Satz sehr häufig mitgeteilt. Unseren „Stempel” damit den Nachweis unserer Prüfung für eine Agentur für Arbeit mit der wir vertrauensvoll tagtäglich zusammenarbeiten, also nicht nur im Rahmen Ihres Antragsfalles, sondern auch noch für alle anderen Kunden in den nächsten Jahren, erhalten nur die Kunden und Gründungsunterlagen, die auch wirklich zielorientiert als tragfähig von uns erachtet wurden. Sicherlich haben Sie dafür Verständnis. Vielen Dank.

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